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Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen

Der dringende Umbau- und Modernisierungsbedarf lässt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche beschränken: den westlichen Verbindungsflügel inklusive der angrenzenden Küchenräume im westlichen Bergfried und dem Speisesaal im Palas sowie die Wohnung der Freiwilligendienstler oberhalb der Kapelle. Beide Bereiche waren von der letzten Generalsanierung ausgenommen worden und haben einen erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf sowie funktionale und räumliche Mängel. Dabei wird die grundsätzliche Nutzung/funktionale Zuordnung innerhalb des Gesamtfunktionsschemas nicht in Frage gestellt.

Die Wohnung der Freiwilligendienstler oberhalb der Kapelle besteht derzeit aus einem Mittelflur ohne direkte natürliche Belichtung und Belüftung, einem gemeinschaftlichen Wohnzimmer auf der Hofseite, das zugleich als Fluchtweg zum Anleitern im Brandfall dient und nicht abgeschlossen werden darf, drei Zimmern, einem ebenfalls unbelichteten und unbelüfteten Nebenflur, zwei Duschbädern mit WC sowie einem Duschbad und einem separaten WC. Die erheblichen Defizite hinsichtlich der Wärmedämmung und die in Folge auftretenden Bauschäden, insbesondere ein starker Schimmelbefall wurden bereits beschrieben (s.o.). Eine Nachdämmung mit mindestens aktuellem Standard ist hier also dringend erforderlich.

Gleichzeitig könnte aber auch eine Steigerung der Aufenthaltsqualität umgesetzt werden, die den geänderten Rahmenbedingungen nach Abschaffung des Zivildienstes und der geringeren Anzahl von Freiwilligendienstlern gerecht werden würde. Die vorhandenen Zimmer sind stark ungleich in ihrer Größe, was eine problematische Ungleichbehandlung darstellt. Die kombinierten Duschbäder/WC’s sind extrem beengt und können nicht die Anforderungen der DIN 18022 an Abstands- und Bewegungsflächen erfüllen. Relativ viel Fläche wird für den Nebenflur bzw. den nur als Verkehrsfläche nutzbaren Eingangsbereich von Zimmer 2.23 verbraucht. Durch eine Reduktion der Sanitärbereiche auf zwei Duschbäder mit WC könnten diese großzügiger und besser nutzbar gestaltet werden. Zugleich könnte durch den Wegfall der Nebenflurbereiche die Aufteilung der Zimmer gleichwertiger erfolgen und der Mittelflur durch eine Aufweitung attraktiviert werden. Mit einer Einbeziehung der bislang nicht zugänglichen und damit nicht nutzbaren Trempelzonen in den Stauraum würde eine weitere Entspannung der Raumsituation einhergehen.

Die Burgküche hat, neben dem großen Modernisierungsbedarf, vor allem ein räumliches Problem. Der zur Verfügung stehende Platz, insbesondere für Lagerzwecke, ist nicht ausreichend. Zudem sind die Flächen auf zwei Bauteile (F und G) und zwei Ebenen (-1 und 0) verteilt. Bedingt durch die sehr schmale und langgestreckte Form des westlichen Verbindungsflügels (G) können die Räume nur als Durchgangsräume hintereinander geschaltet werden, was die tatsächliche Nutzfläche zusätzlich einschränkt. Eine Optimierung der Küche durch eine Verbesserung der Funktionsabläufe ist nicht mehr möglich. Da die Küche gleichzeitig einen sehr schlechten Wärmedämmstandard aufweist, Bauschäden im Bereich der Zwischendecke zur Verwaltung eingetreten sind und eine Erneuerung der Lüftung nicht nur aus hygienischen Gründen und zur Verhinderung von Bauschäden dringend erforderlich, sondern auch mit guten Möglichkeiten der Wärmerückgewinnung verbunden ist, bietet sich eine flächenmäßige Vergrößerung der Küche an, zumal auch die darüber befindliche Verwaltung zusätzliche Flächen benötigt. Selbstverständlich kann eine Um- bzw. Anbaumaßnahme innerhalb des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes nur in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Erleichtert wird eine Veränderung aber dadurch, dass es sich bei Bauteil G um ein relativ junges Gebäude von 1930 handelt, das zwischenzeitlich bereits zweimal umgebaut wurde.

Unveränderlicher Ausgangspunkt jeder Planung kann nur die erhaltene mittelalterliche Burgmauer auf der Außenseite des Erdgeschosses und stellenweise auch des Obergeschosses sowie die vorhandene Raumstruktur im westlichen Bergfried sein. Entsprechend kann eine Erweiterung auch nur in Richtung des Burghofs erfolgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Übergänge bzw. Abstände zu den angrenzenden beiden Bergfrieden zu richten sein. Zu beachten sind neben den Belangen der Denkmalpflege und den betrieblichen und hygienischen Anforderungen an eine Großküche aber auch die Anforderungen an den Brandschutz. Dies ist insbesondere beim Übergang von Bauteil G zu Bauteil F, der als Brandabschnitt ausgebildet werden soll, ein Problem, da sich die Küche über beide Bauteile erstreckt und auch die Essensausgabe zum Speisesaal im Erdgeschoss des Palas ein Fixum ist. Die Trennung muss zwischen G und F erfolgen, da das Treppenhaus im westlichen Bergfried von den Funktionsabläufen noch zu dem Brandabschnitt E-F gehört. Um die Funktionsabläufe innerhalb der Küche nicht zu stören kann sie aber nur in Form einer automatisch im Brandfall schließenden Brandschutztür T90 ausgeführt werden. Ein großer Problempunkt in der derzeitigen Küche ist, dass sich ein Teil des Trockenlagers im Untergeschoss befindet, wodurch die Tür zwischen Küche und Treppenhaus oft geöffnet werden muss. Dies ist nicht nur eine Erschwernis der Arbeitsabläufe, da die Vorräte arbeitsaufwändig erst in den Keller hinunter und dann bei Bedarf wieder nach oben getragen werden müssen und es bei zwei getrennten Lagern schwieriger ist, den Überblick über den Bestand und die allgemeine Ordnung zu halten, sondern durch die abziehende feuchtwarme Küchenluft auch eine Bauschadensursache (s.o.). Bei der Neukonzeption sollte vor allem darauf geachtet werden, dass sich alle Lager- und Verarbeitungsräume in der Erdgeschoßebene (0) befinden. Die Personaltoilette und die Umkleide könnte hingegen ohne Schwierigkeiten auch im Untergeschoss (-1) untergebracht werden. Die Probleme mit dem Abzug von Feuchtigkeit aus der Küche in angrenzende Räume können mit einer neuen Lüftungsanlage schon durch die Erzeugung eines geringen Unterdrucks verhindert werden. Die dreifache Erschließung der vorhandenen Küche ist unnötig und führt lediglich zu einer schlechteren Übersicht, unbrauchbaren Vorräumen und einer Erhöhung des Verkehrsflächenanteils. Notwendig sind ein Lagerzugang für die Anlieferung von außen und ein Personalzugang. Letzterer muss zwangsläufig wegen der Anbindung an den Gewölbekeller und die Personalräume über das Treppenhaus des westlichen Bergfrieds führen.

Die Erschließung der Verwaltungsräume kann - wie bisher - über das Treppenhaus des westlichen Bergfrieds erfolgen. Die vorhandene Doppelerschließung über die Außentreppe, deren Zugang praktisch an der gleichen Stelle mündet, ist überflüssig. Notwendig wäre stattdessen eine zweite Außenerschließung am anderen Ende des westlichen Verbindungsflügels (G), der zugleich zweiter Rettungsweg wäre und mit dem auf halber Höhe befindlichen Aufgang zum nördlichen Bergfried kombiniert werden könnte.

Eine Einbeziehung des Speisesaals 0.04 im Erdgeschoss des Palas in das Lüftungs- und Wärmerückgewinnungskonzept macht eine Überarbeitung der dortigen Raumdecke erforderlich. Die vorhandene Decke ist trotz ihrer massiven Holzbalkendeckenoptik und den darauf abgestimmten Pfeilerummantelungen eine tiefer gesetzte Unterdecke. Die Deckenfüllungen sind als Akustikdecke ausgeführt, was in einem Speisesaal durchaus sinnvoll ist. Leider wurde die Akustikfunktion durch eine nachträgliche ungeeignete Beschichtung an etwa der Hälfte der Fläche weitgehend behindert. Zu prüfen wäre im Zuge eines Ausbaus der Deckenfüllungen zur Verlegung der Lüftungsleitungen unterhalb der eigentlichen tragenden Raumdecke, ob ein Abbruch der Unterdecke sinnvoll wäre oder neue Akustikelemente in die alte Unterdeckenkonstruktion eingebaut werden sollten. Für die Raumproportionen und das Raumklima wäre eine Entfernung der Unterdecke positiv. Eine gute Raumakustik könnte auch durch einzelne, abgehängte Kombielemente für Akustik und Beleuchtung und eventuell ergänzend einzelne Wandfelder sichergestellt werden.

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Bild 23 Nebenflur 2.24 in der Wohnung über der Kapelle, AB Haase
Bild 24 Küchenraum 0.06, AB Haase