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Fördermöglichkeiten

Da es sich bei Burg Rieneck um ein in die Denkmalliste eingetragenes Einzeldenkmal handelt, kommt für eine Förderung zunächst eine Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) in Betracht. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sind die Förderpotentiale hier jedoch eher gering. Eine Beteiligung des LfD an den Kosten für eine energetische Sanierung findet grundsätzlich nicht statt, obwohl diese durchaus als Maßnahme zum Erhalt und zur Sicherung des Baudenkmals gewertet werden könnte und das denkmalgerechte Vorgehen Kosten nach sich zieht, die den üblichen Aufwand übersteigen. Eine Förderung im Bereich der Kosten zur Behebung von Bauschäden wird hingegen in Aussicht gestellt.

Die DBU wird dem gestiegenen Anspruch und der wirtschaftlichen Notwendigkeit zur Energieeffizienz durch die Reduktion des Energieverbrauchs und einer möglichst weitgehenden Nutzung regenerativer Energien auch zum nachhaltigen Schutz und Erhalt von Denkmalen mit dem Förderbereich „Umwelt und Kulturgüter“ gerecht und fördert deshalb das Modellprojekt Burg Rieneck, das die Belange der Denkmalpflege, die Anforderungen an den sicheren Betrieb eines Freizeitheims mit hoher Besucherfrequenz und die Ziele des Umweltschutzes miteinander in Einklang bringen will.

Seit April 2012 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), als staatliche Förderbank, das neue Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ zur Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz an. Besonders hervorzuheben ist, dass die KfW zwar primär, aber nicht ausschließlich die eingetragenen Einzeldenkmale zur Förderung berücksichtigt, sondern auch sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, was den realen Bedingungen für den Erhalt der überwiegenden Anzahl von Gebäuden, die nicht als Einzeldenkmal unter Schutz stehen, aber dennoch denkmalwürdig oder zumindest ortsbild- und/oder landschaftsprägend sind, Rechnung trägt. Bedauerlicherweise werden nur private Wohngebäude gefördert. Das Problem bei der energetischen Sanierung aller anderen Baudenkmale (Verwaltungsgebäude, kommerzieller Wohnungsbau … oder hier konkret Beherberungsbetriebe) bleibt ohne erkennbaren Grund unbeantwortet.

Der Freistaat Bayern hat 2012 zur Förderung des Ausbaus der Stromnetze und der erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund des Atomausstiegs das bayerische Förderprogramm „BayINVENT - Innovative Energietechnologie und Energieeffizienz“ aufgelegt. Gefördert wird die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energietechnologien und der erneuerbaren Energien. Antragsberechtigt sind aber nur wirtschaftlich tätige Unternehmen und öffentliche Träger. Förderfähig wäre demnach ein Projekt zur Gewässerentwärmung der Sinn in Kooperation mit der Stadt Rieneck, das über die alleinige Versorgung der Burg Rieneck hinausgeht.

Für die Umsetzung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung können darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich spezielle Förderungen für einzelne Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Bedauerlicherweise sind Förderprogramme in Deutschland in der Regel nur von kurzer Dauer und unterliegen durch die Vorgaben der Politik einem permanenten und zum Teil äußerst kurzfristigen Wechsel. Deshalb ist es - wie bei den unverbindlichen Mitteln der Denkmalpflege - kaum möglich diese Fördergelder von vornherein verbindlich in einen zwangsläufig länger andauernden Planungsprozess bzw. das damit zusammenhängende Finanzierungskonzept einzubauen. Dies erschwert die Finanzierung und damit die Umsetzung gerade von innovativen und dem Erhalt der Kulturlandschaft dienenden Sanierungsprojekten ungemein.

Derzeit (seit 15.08.2012) gibt es aus dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung der Erneuerbaren Energien der Bundesregierung Zuschüsse für Holzpelletheizungen und thermische Solaranlagen. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen hohen aktuellen Ansprüchen gerecht werden. Für Pelletanlagen gibt es eine Basisförderung die bei einer Kombination mit einem neuen Pufferspeicher erhöht wird. Ein Bonus ist für die Kombination mit einer thermischen Solaranlage vorgesehen. Thermische Solaranlagen selbst werden mit einem Mindestbetrag bzw. einem Zuschuss pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Ergänzend bietet die KfW zinsgünstige Darlehen mit Tilgungserlass für Solaranlagen >40 m2 und Biomasseheizungen >100 kW.

Das Programm Energieoptimiertes Bauen (EnOB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie fördert Pilotanwendungen für die konsequente Gebäudesanierung. Es unterstützt Forschung und Entwicklung von innovativen Technologien, Systemen und Konzepten und deren Prüfung auf Praxistauglichkeit.

Gefördert werden über das BAFA auch effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für die Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden, für die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden und die Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze. Dies würde für Burg Rieneck zutreffen. Allerdings müssen die Wärmepumpen in Bestandsgebäuden untergebracht sein. Gefördert werden außerdem nur Wärmepumpen mit einem hohen Energieeffizienz-Standard, also Geräte, die den erforderlichen Mindest-COP-Wert gemäß „Euroblume“ vorweisen können. Sie sind in einer Liste des BAFA aufgeführt. Für manche Programme bestehen Kumulierungsverbote. Wegen der ständig wechselnden Programme und Bedingungen ist aber auch in diesem Punkt eine kurzfristige Information erforderlich. Lang- oder mittelfristige Ausblicke sind nicht möglich.

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