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Umsetzbarkeit von Wärmedämmmaßnahmen

Wärmedämmung von außen an Wandflächen muss in Hinblick auf den Erhalt der historischen Fassadengestaltung ausgeschlossen werden. Innendämmung ist mit geeigneten offenporigen mineralischen Dämmplatten, die das in der Wand ausfallende Kondensat schadensfrei aufnehmen, möglich, sofern die systembedingten Einbau- und Beschichtungsrestriktionen eingehalten werden. Berücksichtigt werden müssen aber die hieraus folgende Verkleinerung der Räume und die teilweise notwendigen Anschlussverbesserungen an den Innenwand, Decken- und Bodenanschlüssen. Gerade in kleinen Sanitärräumen ist das System deshalb ohne erhebliche funktionale Einschränkungen (z.B. Reduzierung von Räumen durch Zusammenlegung) nicht umsetzbar und stößt auch in den maximal ausgenutzten Herbergszimmern schnell an Grenzen. Hinzu kommen die hohen Kosten, die mit einer großflächigen Anwendung von Innendämmung verbunden wären. Innendämmungen, die systembedingt auf eine hundertprozentige Dampfsperre angewiesen sind, müssen unter realen Bau- und Betriebsbedingungen ohnehin abgelehnt werden, da eine längerfristige Schadensfreiheit nicht garantiert und dadurch bedingt erhebliche Folgeschäden an der Gebäudesubstanz nicht ausgeschlossen werden können. Bei starken Mauerwerkswänden mit hohem Wärmespeicherpotential ist die Anwendung von Innendämmung auch noch aus einem anderen Grund zu hinterfragen: Die Innendämmung verhindert auch eine Erwärmung der Wände als Speichermasse und damit die Nutzung dieses vorhandenen Potentials.

Der Saalbau bietet jedoch gute Möglichkeiten für eine Nachbesserung der Wärmedämmung und unterliegt keinen großen Restriktionen seitens der Denkmalpflege. Erhebliche Verbesserungen können auch im Zuge des Umbaus des Burgmauerflügels erfolgen.

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